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Vorsorgevollmachten / Unternehmensvollmachten

Legitimation, für mich zu entscheiden

Rechtsanwälte empfehlen Privatpersonen ab 18 Jahren eine Gesamtvollmacht mit Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Mit der Vorsorgevollmacht legitimieren Sie weiterhin eine andere Person, für Sie entscheiden und handeln zu können, wenn Sie nicht in der Lage dazu sind. Hier regeln Sie die Erlaubnisse – zum Beispiel für Finanzen, Gesundheit, Behörden, Post- und Fernmeldethemen inklusive digitaler Welt. Die Vorsorgevollmacht verhindert die gerichtliche Betreuung, wenn eine Person durch Krankheit oder Unfall zeitweise oder dauerhaft nicht mehr einwilligungsfähig ist. Mit einer Gesamtvollmacht bleiben Sie auch dann selbstbestimmt.

Selbstständige und Unternehmer haben besondere Herausforderungen, wenn sie durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbstbestimmt handeln können. Oft leidet dann das Geschäft. Rechnungen können nicht bezahlt, Aufträge nicht bearbeitet, Außenstände nicht eingetrieben werden. Das kann bei Freiberuflern und Selbstständigen bis zur Insolvenz gehen. Auch Gesellschafter können im Fall der Fälle ihre Anteile in Gesellschafterversammlungen nicht nach Wunsch vertreten lassen. Das macht ohne Vollmacht ein vom Gericht eingesetzter Betreuer. Die Lösung ist eine Unternehmervollmacht. Ein von Ihnen bestimmter Bevollmächtigter kann im Unternehmen agieren und Ihre Gesellschafteranteile vertreten, wenn Sie nicht in der Lage dazu sind.

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